Information für alle Piraten
Gestern sollte eine Übergabe der Rechte an der Wort-/Bildmarke „Piratenpartei“ stattfinden. Eine gütliche Einigung mit einem autorisierten oder auch nicht autorisierten Vertreter des Bundesvorstandes fand dabei leider nicht statt. Grund dafür war eine fehlerhaft ausgearbeitete Überlassungserklärung, die uns vorgelegt wurde, in der der Basis der Partei der Zugriff entzogen werden sollte. Des Weiteren trugen der Tonfall und geäußerte Drohungen des Bundesvorstandes nicht dazu bei.
Durch die fehlerhafte Anmeldung des Fachanwaltes des Bundesvorstandes und die fehlende Transparenz gegenüber den Mitgliedern ergab sich dieser dringende Handlungsbedarf. Eine Finanztransparenz durch diese fehlerhaften Anmeldungen ist in dem gesamten Vorgang nicht ersichtlich. Welche unnötigen Kosten sind durch die Beauftragung des Rechtsanwaltes entstanden? Warum wurde die Partei 4 Jahre nicht geschützt? Warum dieser fahrlässige Umgang?
Zur Historie des Vorgangs: Im April 2010 erfolgte beim Patentamt eine Eintragung der Wortmarke „Piratenpartei“. Nicht ersichtlich war und ist, wer der Antragsteller ist. Eingetragen ist eine Anwaltssozietät aus Köln. Der Verdacht bestand, diese Eintragung sei erfolgt, um zu gegebener Zeit die Hand Richtung Piratenpartei Deutschland aufzuhalten, sprich: Der Verkauf der Rechte an die Partei. Deshalb wurde im Mai von zwei Piraten-Mitgliedern, Michael Schulz und Peter Pennartz, die Eintragung der Wort-/Bildmarke „Piratenpartei“ veranlasst. Dies erfolgte, um die Partei vor Schaden zu bewahren. Eine Überlassung dieser Rechte an die Basis der Partei war von Anfang an beabsichtigt.
Hier ein zeitlicher Ablauf von Anmeldung bis gestern:
26.05.2010
Marke wird angemeldet, wegen des Verdachts der Böswilligkeit durch einen Rechtsanwalt
20.06.2010
Landesvorstand beschäftigt sich unter TOP 2.7.3 (Protokoll der Historie erkennbar)
22.06.2010
Berliner Landesvorsitzender (rka) beim Reinickendorfer Crew-Treffen, anschließend ein persönliches Gespräch zwischen dem Anmelder und dem Landesvorsitzenden, in dem vom Anmelder deutlich gemacht wurde, dass der Partei kein Schaden entstehen soll.
23.06.2010
rka mailt an den Bundesvorsitzenden (BuVo) und bittet um schnellste Klärung des Sachverhalts. Eine Kopie erhält auch der zuständige Anwalt Boecker. Es gab keine Rückmeldung.
09.08.2010
Anmelder informiert die Berliner Mitglieder per Mail, dass kein Anlass zur Sorge besteht, da die Vorstände informiert sind.
10.08.2010
Anruf vom Anwalt Boecker vor dem Reinickendorfer Crew-Treffen. War kurz angebunden, verinbart wurde am nächsten Tag zu telefonieren. Crew wurde informiert, dass der Vorgang an Peter abgegeben wurde und er den Kontakt mit dem BuVo sucht.
11.08.2010
Peter telefonierte mit dem BuVo. Es war ein kurzes Gespräch und es wurde seitens des BuVo´s gewünscht, dass es über die Anwälte laufen soll.
Anmelder erhielt eine Mail vom Anwalt Boecker, diese wurde an Peter weitergeleitet. Die Anmelder haben daraufhin ihre Kanzleien kontaktiert.
12.08.2010
Bundesvorstand behandelt einen Antrag zur Marke. Dieser Antrag zum Widerspruch wird abgelehnt (siehe Protokoll der Sitzung)
17.08.2010
rka und Herr Hartmut Semken sind beim Crew-Treffen anwesend und haben sich über den Vorgang informiert. Bei einem weiteren Gespräch zwischen dem Anmelder und rka ist deutlich geworden, dass der Landesvorsitzende mehrfach (ca. 3mal) den BuVo kontaktierte, um eine Klärung herbeizuführen, jedoch nie eine Antwort erhielt.
18.08.2010
Peter bekam ein Anruf von rka. Sachstand vom Vortag wurde wiederholt.
29.08.2010
Landesvorstand Berlin behandelt das Thema. Zwei Mitglieder der Reinickendorfer Crew sind anwesend.
31.08.2010
Bundesschatzmeister beim Reinickendorfer Crew Treffen anwesend.
Die derzeitigen Rechteinhaber, Michael Schulz und Peter Pennartz möchten daher folgenden Weg gehen: Eine Überlassung der Rechte an der Wort-/Bildmarke erfolgt unmittelbar nach dem 07-11-2010 an die Basis der Piratenpartei. Es gäbe dazu folgenden Vorschlag: es erfolgt eine Abstimmung über ein Überlassungsmodell auf dem Bundesparteitag. Eine Möglichkeit dies zu praktizieren, wäre die Einrichtung einer Stiftung, die die Wahrung der mit der Wort-/Bildmarke verbundenen Rechte und Pflichten wahrnimmt. Um andere und vielleicht bessere Möglichkeiten eines Überlassungsmodells zu erarbeiten, ist die Einrichtung einer Wiki-Seite sinnvoll. Dort wird auch noch der weitere Werdegang genauer dokumentiert werden.
An dieser Stelle auch die Erklärung von Michael Schulz und Peter Pennartz, dass von ihrer Seite keinerlei finanzielle Interessen bestehen.
Damit ist jetzt die Basis gefragt. Wir sind 12.000 Mitglieder und die Rechte gehören uns allen.
Daher sollen auch ALLE entscheiden, wie die weitere Nutzung erfolgen soll!!!
Unsere Erklärung soll bestehende Besorgnisse der Basis beseitigen, daher unser Schritt, dies endlich transparent zu machen.
Michael Schulz
Peter Pennartz
Nachtrag vom 04.09.2010:
Offener Brief von Michael Schulz und Peter Pennartz an alle Piraten in Deutschland. Dieser Brief ging per Fax an alle Vorstände der Bundesländer wo eine Faxnummer zu finden war: http://bit.ly/aavblJ (PDF)




Ein paar Fragen zu dem Thema:
# Was bedeutet das Prädikat “fehlerhaft” in den Verschiedenen Zusammenhängen?
# Wie haben die Rechteinhaber den Willen der “Basis” vor ihren Handlungen evaluiert und inwiefern Begründen sie eine stärkere Legitimation für die Piraten zu Handeln als der BuVo?
# Gedenken die Rechteinhaber zu Vorbereitung auf den Parteitag eine entsprechende LiquidFeedback-Initiative auf der Bundesinstanz zu stellen und diese, so positiv beschieden auch als Antrag zu stellen?
# Werden sich die Rechteinhaber auch einer klaren Willensbekundung im LiquidFeedback oder dem Parteitag beugen, wenn diese nicht ihrem Vorschlag entspricht?
Also sollte der BVor wohl am besten doch einfach der Eintragung widersprechen …
Eine Übergabe der Wort/Bildrechte findet selbstverständlich statt. Bedingungen sind nicht daran geknüpft. Die Idee einer Stiftung ist ein Vorschlag, kein MUSS. Andere Vorschläge via Wiki oder LF sind natürlich willkommen.
“Eine Überlassung der Rechte an der Wort/Bildmarke erfolgt unmittelbar nach dem 07-11-2010 an die Basis der Piratenpartei.”
Wie soll das denn bitte gehen? Und warum? Die Wort/Bildmarke gehört an die Piratenpartei Deutschland übertragen. Diese wird durch den Bundesvorstand vertreten. Wenn der nicht aus dem Knick kommt, muss halt Feuer gemacht werden.
Übrigens… selbst wenn das an eine Stiftung oder andere Spielerei übertragen wird hätte die Piratenpartei Deutschland (vertreten durch den BuVo…) immer noch sehr gute Chancen die Herausgabe bzw. Löschung zu
verlangen.
Grüße,
Vali
Nochwas:
“geäußerte Drohungen des Bundesvorstandes”
Darf man erfahren, wer das vom Bundesvorstand war?
Trifft es zu, daß die Widerspruchsfrist am 6.11.2010 endet und die Übergabe somit auf unmittelbar nach Fristablauf terminiert wurde?
ahoi,
@ jens. der tag der veröffentlichung war der 06.08.2010.
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100312289/DE
widerspruchsfrist berechnet sich nach § 42 markenG. 3 monate sind´s.
auch ist es nicht so, dass ein herr peter pennartz die marke mit angemeldet hat. alleiniger anmelder war ein herr michal schulz
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#verfahrensuebersicht
ich weiss nicht, was mit der markenanmeldung genau beabsichtigt wurde. aber es dürfte klar sein, dass die markenrechte nicht bei einer privatperson landen dürfen. dazu geben sie dieser gegenüber der partei und allen anderen piraten viel zu viel macht.
und trotz aller beteuerungen unterstelle ich böswilligkeit. indiz: “freigabe” der marke einen tag nachdem die widerspruchsfrist gegen die eintragung abgelaufen ist.
ich kann den anmeldern nur raten, die eintragung an die partei, vertreten durch den bundesvorstand, abzutreten.
beste grüße,
christian löffelmacher
Die Sache ist ganz einfach:
Der Vorstand hat verstanden, was Herr Schukz beabsichtigt (Übertragung nach Ende der Widerspruchsfrist)
Der Vorstand wird also ein Widerspruchsverfahren einleiten.
Quelle:
http://vorstand.piratenpartei.de/2010/09/02/notizen-zum-politikforum-2010-09-02/
Herr Schulz wird also mit diesem lustigen kleinen Versuch scheitern. Also entspannen und zurücklehnen und Popcorn holen – mag einer
Die PPD ist rechtmäßiger Inhaber der Marke. Vertreten wird die Partei gemäß unserer Satzung ausschließlich vom durch die Mitgliederversammlung gewählten Bundesvorstand.
>“geäußerte Drohungen des >Bundesvorstandes”
>Darf man erfahren, wer das vom >Bundesvorstand war?
31.08.2010
Bundesschatzmeister beim Reinickendorfer Crew Treffen anwesend.
(Siehe letzten Punkt Historie)
Zum Glück wurde ja heute im Politikforum ganz klar gemacht, was Sache ist.
http://vorstand.piratenpartei.de/2010/09/02/notizen-zum-politikforum-2010-09-02/
[...] Die Piratenpartei steht vielleicht vor ihrer nächsten juristischen Herausforderung: Nach der Filesharing-Abmahnung (von der nichts mehr zu hören ist), hat man nun das nächste Problem – eine Wort/Bildmarke wurde angemeldet beim Patent- und Markenamt mit dem Titel “Piratenpartei” und dem entsprechenden Logo, zu finden hier. Dem Bundesvorstand liegt dazu nun ein Antrag vor, er möge bitte Widerspruch einlegen – man darf gespannt sein, wohin dies führt. Dass es jedenfalls wieder einmal interessant werden wird zeigt bereits ein etwas älteres Statement. [...]
Ich finde es verblüffend, dass sich niemand jemals die Mühe machte in Köln nachzufragen, ob uns dieser Anwalt bekannt ist. Da besagter Anwalt den Piraten in Köln bestens bekannt ist, hätten die Kölner Piraten kurzfristig für Aufklärung sorgen können, leider haben die Markenanmelder uns noch nicht einmal gefragt, ob wir zu dem Anwalt irgendetwas sagen können.
Mit besten Grüßen,
Mike Nolte
Beisitzer, KV Köln
Hallo Piraten,
an wen müsste man sich denn wenden, wenn man das Piraten-Logo für kommerzielle Zwecke (z.B. Aufdruck auf T-Shirt, Fahnen etc.) nutzen möchte? Bundesvorstand, der auch entscheiden kann? Siegen heisst werben zur rechten Zeit.
Mit besten Grüssen und klar zum Entern!
Die Marke wurde, wie angekündigt, an den Bundesvorstand abgegeben. Bei Fragen zur Nutzung, bitte an diesen wenden.